Grundbegriffe: Arzthaftung
Die Arzthaftung ist ein Rechtsgebiet, das sich spätestens seit der Kodifikation des Behandlungsvertrages in den §§ 630a ff. BGB einerseits auf akademischer Ebene gut dazu eignet zu prüfen, ob und wie mit spezielleren Fragen des Vertragsrecht auf einer bekannten Grundlage umgegangen werden kann; andererseits sind die Fälle der Praxis immer Fälle mit großer Wirkung für …