Grundbegriffe 7: Die Gebotenheit der Notwehrhandlung, § 32 StGB
Die Notwehr ist ein scharfes Schwert. Allerdings gibt es auch hierfür Ausnahmen. Dass das so ist, lässt schon der Wortlaut des § 32 StGB erkennen ([…], die durch Notwehr geboten ist, […]). Da dieser Gesetzesbegriff allerdings einer Leerformel gleichkommt, die allein die Möglichkeit der Einschränkung einer erforderlichen Notwehrhandlung eröffnet, hat die Rechtsprechung Fallgruppen entwickelt, um …
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