Grundbegriffe 6: Die Stellvertretung

Die Stellvertretung bei der Abgabe von Willenserklärungen ist ebenso Klausur- und Examensrelevant, wie praxisnah. Vollmachten werden ständig erteilt und widerrufen, Rechtsgeschäfte aufgrund ihrer Existenz getätigt und juristische Personen wären ohne eine Stellvertretung durch natürliche Personen überhaupt nicht handlungsfähig.

An dieser Stelle soll es allein darum gehen, aufzuzeigen, wie eine Darstellung der absoluten Grundlagen der Stellvertretung auch aussehen kann.

Sketchnote zur Stellvertretung, §§ 164 ff. BGB

Ich habe die Rechtsfolge einer wirksamen Stellvertretung nach oben gestellt, damit das Warum der Prüfung schnell deutlich wird. Für meine Klausurvorbereitung war mir immer wichtig, vom Ergebnis einer bestimmten Norm her zu denken (also vom Obersatz aus). Leider werden die Rechtsfolgen einer Norm in vielen Darstellungen, auch beispielsweise in den Skripten, die ich zur Examensvorbereitung verwendet habe, ans Ende der Darstellung gestellt. Um zu einer schnellen Lösung zu kommen musste ich aber zu allererst die Rechtsfolgen einer Normen kennen, um dann entscheiden zu können, ob sie für den konkreten Fall überhaupt relevant ist.

Weil die Rechtsfolgen einer Norm, hier der Stellvertretung, so immens wichtig ist, landet sie in meinen Zusammenfassungen immer an prominenter Stelle.

Die Sketchnote oben soll, und kann, nicht alle Einzelprobleme der Stellvertretung darstellen. Sie kann aber als Gedankenstütze dienen, die die Grundstrukturen und Grundprinzipien verdeutlicht. Die Probleme, die sich immer dann ergeben, wenn es nicht so läuft, wie im Grundsatz vorgesehen, lassen sich hier zumindest den unterschiedlichen Tatbestandsmerkmalen zuordnen. Und damit ist auch schon eine ganze Menge gewonnen.

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