Grundbegriffe 3: Grundlagen des Diebstahls, § 242 StGB
Aus dem Normtext des § 242 Abs. 1 StGB ergeben sich Grundbegriffe des Diebstahls: fremde, bewegliche Sache; Wegnahme und die rechtswidrige Zueignungsabsicht. Diese Begriffe werden auf einer zweiten Ebene definiert: Dabei verweist der Sachbegriff, nicht jedoch der Gewahrsamsbegriff, auf die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches. Die Standardfälle stellen Problemfälle der Argumentation für die Subsumtion einer bestimmten …
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